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  • Hände auf denen der Schriftzug Betreuung steht.

    Psychosoziale Betreuung

     von SGB- II- Leistungsempfänger:innen

Die psychosoziale Betreuung nach § 16a Nr. 3 Sozialgesetzbuch II ist eine kommunale Eingliederungsleistung, die zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Eingliederung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit erbracht werden kann, wenn dies für die Eingliederung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erforderlich ist. Die psychosoziale Betreuung soll den Leistungsberechtigten beim Abbau individueller Vermittlungshemmnisse in Bezug auf die psychische Beeinträchtigung und soziale Folgeprobleme unterstützen und damit zur Bewältigung belastender Lebensumstände oder individueller Problemlagen, die die berufliche Eingliederung beeinträchtigen, beitragen.

Anspruchsberechtigt sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Sinne des § 7, Abs. 1 Sozialgesetzbuch II. Auf Zuweisung eines/einer Jobcenter- Mitarbeiter:in werden unsere Mitarbeitenden tätig. Sie beraten, begleiten und unterstützen die Leistungsberechtigten in einem Gesamtzeitraum von in der Regel sechs Monaten. Gemeinsam wird nach Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der psychosozialen Situation gesucht, mit dem weiteren Ziel die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen zu verbessern.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf –
Sie sind herzlich willkommen!

Kontakt

Büro Emden
(für Stadt Emden)

Auricher Straße 151
26721 Emden
04921 / 929 435
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